Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Kaufvertrages
Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Kaufvertrag kommt erst mit dieser Bestätigung zustande. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Bei Aufträgen, die Eile halber nicht schriftlich bestätigt werden, gehen missverstandene mündliche oder fernmündliche Abmachungen zu Lasten des Käufers. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Hauses erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit, sie werden nicht anerkannt und werden nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, ihnen wird von uns ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
Für die sich zwischen uns und dem Käufer hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Abnahme der Ware
Die Kosten der Abnahme sowie des Versandes der Ware ab Werk hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Käufer zu tragen. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns überlassen, soweit nichts anderes vorgeschrieben. Frachtfreie Lieferung ist frei Bestimmungsort, nicht frei Haus. Jede Erhöhung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes oder ähnlicher auf die Frachtkosten einwirkender Umstände hat der Käufer zu tragen. Transportversicherung und sonstige Versicherungen der Ware gehen zu Lasten des Käufers.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Herstellerwerk verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Transportschäden sind unverzüglich bei Übernahme dem Transporteur zu melden.
4. Lieferfrist / Lieferzeiten
Alle Lieferzeiten sind unverbindlich, und können sich je nach Verfügbarkeit ändern. Lieferzeiten müssen täglich neu angefragt werden und werden nur unverbindlich übermittelt.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
Für Mängel unserer Waren haften wir 12 Monate vom Tage der Ablieferung an den Endverbraucher. Die Gewährleistung beschränkt sich in jedem Falle nur auf die tatsächlichen Mängel, jedoch nicht auf Mängel, die natürlichem Verschleiß unterliegen oder durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind. Es bleibt uns vorbehalten, zu bestimmen, wie die Mängel und durch wen sie zu beheben sind. Wird die Ware zur Nachbesserung an unser Werk eingesandt und treten Transportschäden infolge schlechter Verpackung auf, so hat dies der Käufer zu tragen. Ist die Ware trotz Nachbesserung mangelhaft, so ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Lieferung mangelfreier Ware gegen Rücklieferung der gelieferten Ware zu verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, Schadenersatz wird nur geleistet, soweit der Schaden von uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
6. Höhere Gewalt
Treten Ereignisse ein, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Krieg, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so entfällt die Lieferungspflicht des Verkäufers für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer zu.
7. Abnahmeverzug des Käufers
Gerät der Käufer mit der Abnahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 14 Tage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers im Zeitraum zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung, so ist der Verkäufer berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten. Weigert sich der Käufer, die Gefährdung des Kaufpreises durch Zahlung oder Hinterlegung einer Sicherheit zu beseitigen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Zahlung
Die Rechnungen sind zahlbar wie vereinbart. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, sind Rechnungen zahlbar wie auf diesen angegeben. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens aber 8% Zinsen jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu verlangen.
10. Zahlung des Kaufpreises
Die Gefahr und die Kosten der Übermittlung des Rechnungsbetrages an den Verkäufer oder an die von diesem angegebene Zahlstelle trägt der Käufer.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für den Verkäufer, der Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwirbt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum des Verkäufers an der Ware untergeht, überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits heute das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstand. Der Käufer ist jederzeit widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt bereits vorher heute seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Steht die Ware im Eigentum des Verkäufers und dritter Personen, so tritt der Käufer an den Verkäufer die Forderungen aus der Weiterveräußerung zu demjenigen Bruchteil ab, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist solange berechtigt und verpflichtet, an den Verkäufer abgetretene Forderungen einzuziehen, als der Verkäufer diese Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen hat. Der Käufer hat die Ware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lutherstadt Wittenberg, Deutschland. Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg, Deutschland.
13. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt.